Unser Angebot
Unser Kindergarten liegt direkt im Ortskern von Bergen.
Die beiden Grundschulen „Schule am Landgraben“ und die „Schule am Hang“ sind in fußläufiger Entfernung. Die Streuobstwiesen am Berger Hang, der Vilbeler Wald und die vielen Spielplätze in Bergen sind alle in wenigen Geh-Minuten zu erreichen. Gleichzeitig können wir mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Frankfurter Innenstadt schnell erreichen.
Wir bieten 3 verschiedene Tagesplätze an:
• Halbtagsplatz bis 12.00 Uhr
• 2/3 Platz bis 14.00 Uhr
• Ganztagsplatz bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr
Auch während der Schulferien im Sommer ist unsere Einrichtung geöffnet. Wir bieten in dieser Zeit ein Sommercamp mit ca. 40 Plätzen an. Während der Schulferien werden Ferienspiele für die Hortkinder angeboten.
Kindergarten
(BILD) : Der Kindergarten bietet 50 Plätze in zwei altersgemischten Gruppen. Hier werden Kinder im Alter von 3-6 Jahren von 2 Erziehern betreut. Alle Infos zum Kindergarten
Alterserweiterte Familiengruppe
(BILD) In unserer Familiengruppe werden Kinder im Alter von 3-12 Jahren von 2 Erziehern betreut. In dieser Gruppe haben Kinder die Möglichkeit, während des gesamten Zeitraums ihrer Kindheit konstante Beziehungen zu erfahren und zu pflegen, d.h. sie können nach ihrer Kindergartenzeit im Bedarfsfall als Hortkind in der vertrauten Gruppe bleiben.
Hort
(BILD) Im Hort bieten wir 20 Plätze für Schulkinder ab 6 Jahren an. Schulkinder werden zum einen nach der Schule bei der Erledigung von Hausaufgaben betreut. Zum anderen werden zusätzlich jede Menge Spiel- und Freizeitaktivitäten angeboten. Alle Infos zum Hort
Schülerhort
(BILD) Im Schülerhort betreut ein Team von 3 Erziehern 20 Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Der Schülerhort befindet sich im eigenen Haus in der Marktstr. 31. Alle Infos zum Hort
Die Preise
Die Entgelte für die Kinderbetreuung richten sich auch für uns als konfessionelle Einrichtung einkommensabhängig nach den Sätzen der Stadt Frankfurt am Main. Für Geschwisterkinder wird eine Ermäßigung gewährt. Auf Antrag kann auch ein ermäßigtes, einkommensabhängiges Elternentgelt festgelegt werden.